Strom Preisvergleich
Preisvergleich der Strom-Anbieter
Ein Preisvergleich verschiedener Strom-Anbieter kann sich für den Verbraucher rentieren, jedoch sollte dieser dazu auch einige Punkte beachten.
Die freie Wahl des Stromanbieters ist in Deutschland seit 1998 möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Bundesregierung das „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes“ auf den Weg gebracht hat. Den günstigsten Anbieter kann man beispielsweise im Internet über sogenannte Tarifrechner berechnen. Grundsätzlich gilt vor dem Wechsel des Stromanbieters jedoch einiges zu beachten.
Bei den Preisvergleichen sollten neben dem reinen Strompreis immer die Nebenkosten mit in die Berechnung einbezogen werden. Zu diesen Nebenkosten zählen beispielsweise die Mehrwertsteuer oder die ökosteuer. Nach dem man die Preise verglichen hat, sollte man sich vor dem Vertragsabschluss schriftlich bestätigen lassen, dass neben der monatlichen Grundgebühr keine weiteren Kosten anfallen, dass heißt, dass beispielsweise die Gebühr für den Stromzähler bereits enthalten ist.
Vorsicht ist auch bei sehr neuen Stromanbietern geboten. Diese werden bei Markteinführung oft mit sehr günstigen Angeboten. Doch hierbei gilt zu bedenken, dass man sich nicht für eine zu lange Zeit an den Anbieter bindet. Heute bietet viele Stromlieferanten schon Kündigungsfristen von nur vier Wochen an. Um den Stromlieferanten zu wechseln, muss man mit dem zukünftigen Anbieter einen Vertrag schließen. Dies kann man meist online tun oder man ruft auf der Service-Hotline des Anbieters an und lässt sich einen Vertrag zusenden.
Nach dem Vertragsabschluss übernimmt der neue Stromlieferant meist die Kündigung bei dem „alten“ Stromversorger. Auch nach dem Wechsel des Stromanbieters erhält man seinen Strom weiterhin von dem regionalen, also dem bisherigen, Stromanbieter, da der neue Anbieter den verbrauchten Strom in das regionale Stromnetz einspeist und dafür eine sogenannte „Durchleitungsgehür“ zahlt. Daraus folgt, dass sich nach einem Anbieterwechsel für einen selbst nur wenig ändert. Die einzigen Änderungen bestehen darin, dass man die Stromrechnung von dem neuen Anbieter erhält.
Oft versuchen die regionalen Stromversorger ihren „wechselwilligen“ „Angst“ zu machen, in dem sie beispielsweise beihaupten, dass der neue Anbieter einfach den Strom abschalten kann. Hierzu gilt jedoch zu sagen, dass dies nicht möglich ist, weil man als Verbraucher durch die sogenannte „Versorgungspflicht“ geschützt ist. Dies bedeutet, dass der regional zuständige Stromversorger einen immer mit Strom versorgen muss.
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